Artikel 1 Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) verstehen wir unter:
Fahrrad: Ein (Elektro-) Fahrrad inklusive Unterteilen (wie Schlüsseln) sowie das zusätzlich gemietete Zubehör. E-Bikes haben eine maximale Geschwindigkeit von 25 km / h.
Mieter: Die natürliche oder juristische Person, die den Mietvertrag als Mieter abschließt.
Vermieter: Stella Fietsen Verhuur B.V., Oostereinderweg 90, 8072 PD Nunspeet, kvk 57171602
Konsument: der Mieter, der eine natürliche Person ist und den Mietvertrag für andere Zwecke als für geschäftliche oder berufliche Zwecke abgeschlossen hat.
Schriftlich: In Schrift oder elektronisch.
Artikel 2 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Angebote des Vermieters und für alle Mietverträge für Fahrräder zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Diese Mietbedingungen werden dem Mieter spätestens beim Abschließen des Mietverhältnisses zur Verfügung gestellt. Diese AGB gelten unabhängig davon, ob der Mieter auf etwaige eigene Geschäftsbedingungen oder auf andere AGB verweist. Der Vermieter weist alle AGB, auf die der Mieter verweist oder die vom Mieter verwendet werden, ab.
Artikel 3 Angebote und Vereinbarungen
- Der Vermieter erstellt ein schriftliches Angebot (dies kann auch ein elektronisches Angebot sein). Das Angebot darf durch den Vermieter widerrufen werden, beispielsweise, wenn das Angebot von der Verfügbarkeit der Fahrräder abhängt.
- Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Mieter zustande.
- Soweit nicht auf andere Weise vereinbart, sind Mietzeit und Miet-Tarif im Mietvertrag festgelegt. Im Mietvertrag wird der Tag und die Uhrzeit angegeben, an dem die Mietdauer beginnt und endet.
Artikel 4 Widerrufsrecht und Stornierung
- Ein Konsument hat ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Abschluss des Mietverhältnisses, sofern dieses außerhalb der Geschäftsräume des Vermieters abgeschlossen wurde. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Vermietung in Abstimmung mit dem Konsumenten während der Bedenkzeit erfolgt und der Konsument auf das Widerrufsrecht verzichtet hat.
- In allen anderen Fällen kann der Mieter den Mietvertrag bis zu 8 Tage vor Mietbeginn schriftlich kündigen. Hierfür fallen keine Kosten an. Der Mietvertrag kann bis zu 48 Stunden vor Mietbeginn gekündigt werden, falls sich Vermieter und Mieter weniger als 8 Tage vor Mietbeginn auf den Mietvertrag geeinigt haben. Bei rechtzeitiger oder nicht schriftlicher Stornierung ist der Vermieter berechtigt, die volle Miete zu berechnen.
- Falls sich der Mieter am Tag des Mietbeginns ohne vorheriger Ankündigung nicht vor 11 Uhr am vereinbarten Ort meldet, wird dies als (unrechtmäßige) Stornierung gesehen.
Artikel 5 Mietpreis
Der Mietpreis wird anhand der geltenden Tarife bei Abschluss des Mietverhältnisses berechnet. Diese Tarife sind sowohl auf der Website, als auch im Angebot und / oder im Geschäftsraum des Vermieters einzusehen. Neben des Mietpreises ist der Vermieter dazu berechtigt, vom Mieter eine Kaution von 50,- € pro E-Bike und 25,- € pro Standard Fahrrad zu fragen.
Artikel 6 Mietdauer
- Die Mietdauer ist der Zeitraum zwischen Beginn und Rückgabe gemäß Mietvertrag.
- Eine Verlängerung der Mietdauer kann nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters und gegen Zahlung des geltenden (Verlängerungs-) Tarifes erfolgen.
- Bei vorzeitiger Rückgabe ist weiterhin die volle Miete zu bezahlen.
- Das Fahrrad muss spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt an den vereinbarten Ort zurückgebracht werden.
- Beim Überschreiten des ursprünglichen oder verlängerten Mietzeitraums werden dem Mieter pro Fahrrad und pro angebrochener Stunde zusätzlich zum fälligen Mietpreis 5,- € berechnet.
Artikel 7 Zahlung
- Der Mietpreis muss in der vom Vermieter gewünschten Zahlungsweise beglichen werden (u.a. Kartenzahlung).
- Der Vermieter kann nach einer Teil-Anzahlung des Mietbetrags fragen.
- Spätestens bei Beginn der Mietperiode sollte der komplette Mietbetrag beglichen sein, es sei denn, der Vermieter hat explizit und schriftlich zugestimmt, dass dies teilweise nachträglich geschehen darf.
- Der Vermieter ist jederzeit dazu berechtigt, die noch nicht gezahlten Mietbeträge und / oder den Betrag des eventuell verschuldeten Schadensersatzes mit der Kaution zu verrechnen. Das Recht des Vermieters auf zusätzlichen Schadensersatz wird hierbei unberührt.
- Der Mieter ist dazu verpflichtet, den kompletten Mietvertrag und eventuell andere in der Rechnung aufgeführten Beträge zu begleichen, außer er kann nachweisen, dass er das Fahrrad aufgrund eines Defekts nicht nutzen konnte. Der Defekt muss bereits vor oder spätestens beim Beginn der Mietperiode bestehen. Falls der Mieter aus unvorhersehbaren Gründen das Fahrrad nicht nutzen kann, übernimmt der Vermieter aus den dadurch verursachten Kosten und Schäden keine Haftung.
Artikel 8 Verpflichtungen Mieter
- Es wird davon ausgegangen, dass der Mieter das Fahrrad in gutem Zustand erhalten und das Fahrrad durch den Vermieter in gutem Zustand geliefert wurde.
- Der Mieter wird gut mit dem Fahrrad umgehen und den Anweisungen des Vermieters für den Nutzen des Fahrrads Folge leisten. Der Mieter trifft alle Vorsorgemaßnahmen, um möglichen Beschädigungen, einem Verlust oder Diebstahl vorzubeugen.
- Das Fahrrad darf nur zum Zweck des Radfahrens eingesetzt werden und von den im Mietvertrag genannten Fahrern benutzt werden. Das Fahrrad muss in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem es empfangen wurde.
- Das Fahrrad darf nicht in sandigen Ebenen (einschließlich Dünen, Strand, Sandverwehungen) genutzt werden oder in einem anderen Gelände, für welches das Fahrrad nicht geeignet ist.
- Der Mieter muss das Gepäck sorgfältig am Fahrrad befestigen. Erwachsene dürfen nicht auf dem Gepäckträger transportiert werden, nur Kinder in einem dafür vorgesehenen und gemieteten Kindersitz. Der Mieter muss selbst feststellen, ob die Tragfähigkeit des Fahrrads ausreicht.
- Der Mieter wird die Verkehrsregeln und die lokalen Verordnungen einhalten. Dem Mieter ist außerdem strengstens untersagt: (a) Bordsteine auf und ab zu fahren, (b) während der Fahrt mit dem Fahrrad aufeinander zu stoßen und (c) mehr Personen als vorgesehene Sitze zu transportieren.
- Der Mieter ist dazu verpflichtet, die Person, die er Fahrrad fahren lässt, auf die Regeln der Vermietung hinzuweisen und sicherzustellen, dass diese eingehalten werden. Der Mieter muss ebenfalls sicherstellen, dass das Fahrrad nur benutzt wird, wenn der Fahrer körperlich und / oder geistig dazu in der Lage ist.
- Der Mieter darf das Fahrrad nicht an Dritte untervermieten, es Dritte nutzen lassen oder die Mietrechte (teilweise) an Dritte übertragen.
- Der Mieter darf das Fahrrad nur in den Niederlanden nutzen. Ihm ist untersagt, mit dem Fahrrad in andere Länder zu fahren.
- Alle Kosten, Steuern, Gebühren und Bußgelder in Bezug auf das Fahrrad und dessen Nutzung (z. B. Lagerung) gehen zu Lasten des Mieters.
- Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, bei mutmaßlichem Missbrauch das Fahrrad mitzunehmen.
Artikel 9 Schaden, Verlust und Diebstahl
- Wenn das Fahrrad defekt ist, darf der Mieter mit diesem nicht weiterfahren, falls der Schaden dadurch größer werden kann.
- Wenn das Fahrrad sichtbar kaputt ist, das Fahrrad beschädigt ist oder wenn das Fahrrad verloren gegangen ist, informiert der Mieter den Vermieter unverzüglich. Der Mieter wird die Anweisungen des Vermieters strikt befolgen. Der Mieter ist dazu verpflichtet, (i) eine angemessene Zusammenarbeit zu gewährleisten und (ii) dem Vermieter alle Informationen und relevanten Dokumente zur Verfügung zu stellen, die der Vermieter für notwendig hält. Wenn der Vermieter den Mieter dazu auffordert, das Fahrrad zurückzulassen, stellt der Mieter sicher, dass es ordnungsgemäß vor (weiteren) Schäden, Diebstahl oder Verlust geschützt ist.
- Nur nach schriftlicher Genehmigung (E-Mail) des Vermieters darf der Mieter das Fahrrad von einer anderen Person als dem Vermieter reparieren lassen.
- Beim Verlust des Fahrrads ist der Mieter dazu verpflichtet, den Verlust der örtlichen Polizei zu melden und dem Vermieter eine Kopie des Berichts vorzulegen. Bei Schäden, an denen Dritte beteiligt sind, muss der Mieter ein Schadensformular ausfüllen und eine Kopie an den Vermieter senden.
Artikel 10 Haftung Mieter
- Das Fahrrad ist nicht gegen Haftungs- oder Kaskoschäden versichert.
- Der Mieter haftet für Beschädigungen am Fahrrad oder für den Verlust des Fahrrads mit einem Geldwert, der vom Vermieter gemäß normaler Standards festgelegt wurde, es sei denn, der Betrag wurden im Mietvertrag unter dem aktuellen Tageswert angegeben.
- Im Falle eines Diebstahls haftet der Mieter für den aktuellen Wert des Fahrrads. Mietausfall ist nicht inbegriffen. Der aktuelle Wert eines E-Bikes liegt bei 2.000 €. Der Tageswert eines Standardfahrrads beträgt 750 €.
- Der Mieter hat dem Vermieter die Schadensersatzzahlung spätestens innerhalb 30 Tage nach Mietdauer zu leisten.
- Der Mieter haftet nicht für Schäden am Fahrrad, wenn der Mieter nachweisen kann, dass dieser Mangel dem Vermieter zuzuschreiben ist.
Artikel 11 Haftung Vermieter
- Wenn der Mieter das Fahrrad benutzt, wird dies als Beweis dafür angesehen, dass es ordnungsgemäß funktioniert und keine Mängel aufweist. Der Mieter ist dafür verantwortlich. Wenn Zweifel an der Sicherheit oder Funktionsweise des Fahrrads bestehen, muss der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich melden, bevor er es in Betrieb nimmt. Die Benutzung des Fahrrads erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters.
- Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter durch die Benutzung des Fahrrads entstehen, es sei denn, der Vermieter hat grob fahrlässig gehandelt.
- Der Vermieter haftet maximal für den Betrag, welcher durch seinen Versicherer im jeweiligen Fall ausgezahlt wurde.
- Der Vermieter haftet unter keinen Umständen für Folgeschäden, zu denen auch entgangener Gewinn, Umsatzverlust oder indirekter Schaden gehören.
Artikel 12 Reklamationen
Reklamationen über die Ausführung des Mietverhältnisses sind unverzüglich dem Vermieter zu melden, damit dieser die Reklamation während der Mietzeit beheben kann. Reklamationen, welche nicht direkt durch den Mieter gemeldet wurden und daher nicht durch den Vermieter behoben werden können, muss der Vermieter nicht nachträglich bearbeiten. Der Mieter hat dann die eventuell anfallenden Rechte verloren.
Artikel 13 Bearbeitung von persönlichen Daten
Der Vermieter bearbeitet persönliche Daten entsprechend seiner Datenschutzerklärung.
Artikel 14 Allgemein
Mit diesen Mietbedingungen verfallen alle vorherigen Veröffentlichungen unserer Mietbedingungen. Offensichtliche Druck- und Tippfehler sind für den Vermieter nicht bindend.
Artikel 15 Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und den Mietvertrag gilt niederländisches Recht. Das Wiener Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.
21. August 2020